Grundsätzlich sollte im Vorfeld jeder Patentanmeldung was Marken und Logos anbelangt eine Recherche durchgeführt werden, ob nicht ein Mitbewerber oder gar ein branchenfremdes Unternehmen ein ähnlichen Markenzeichen bereits angemeldet hat. Wenn dies der Fall sein sollte, dann kann das eigene Markenzeichen immer noch entsprechend überarbeitet werden. Ist aber „das Kind in den Brunnen gefallen“ und es ist bereits eine Abmahnung eingetroffen, so kann ein Unternehmen meist nichts mehr anderes machen, als den geforderten Betrag zu bezahlen und die Marke sofort nicht mehr zu verwenden. Ein Schaden im Millionenhöhe ist meist dann nicht mehr abwendbar, abgesehen vom Imageschaden gegenüber den Lieferanten und Kunden.
Aus der Sicht desjenigen, dessen Recht im Bezug auf Markenrecht und Markenschutz verletzt wurden sieht die Sache so aus, dass diesem Unternehmen angeraten ist sich sofort einen geeigneten Rechtsbeistand zu holen, der sich auf Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht spezialisiert hat. Diese Unternehmen haben tagtäglich mit derartigen Abmahnungen zu tun. Dabei haben diese Kanzleien durch ihre Tätigkeit meist Praxis auf beiden Seiten – und zwar sowohl auf Seiten des Abmahnenden, wie auch der Abgemahnten und wissen daher vollumfänglich Rat, wenn ihre Mandanten mit einem derartigen Problem auf sie zukommen. Im Interesse ihrer Mandanten sorgen diese Kanzleien dabei dafür, dass diesen so wenig wie möglich Kosten und Risiken entstehen. Aus sogar berechtigten Abmahnungen gelingt es diesen Experten manchmal ihre Mandanten herauszuboxen. Eine große Gefahr, die bei Markenrechtstreitigkeiten entstehen können ist die der hohen Streitwerte, die Abmahnungen von Natur aus nun einmal eben mit sich bringen.
Insbesondere aber wenn ein Unternehmen meint, es wäre zu Unrecht abgemahnt worden, heißt es vor allem eines zunächst: Ruhe bewahren. Denn allzu oft werden Abmahnungen zu Unrecht oder aber zu voreilig ausgesprochen, wobei sie dann in der Regel über ihr Ziel oder aber über die gesetzlichen Vorgaben hinausschießen.
In den letzten Jahren kommt es immer häufiger dazu, dass Markenrechtsinhaber ihre Markenrechte gegen die Konkurrenz schützen müssen. Schuld daran sind die schwarzen Schafe, die sich vor allem im Internet tummeln und unerlaubterweise Logos und andere Markenzeichen von Unternehmen einfach nutzen.
