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Frachtrecht in Deutschland

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Das deutsche Logistikrecht ist Bestandteil des Handelsgesetzbuches und in knapp 70 Paragrafen unterteilt. Letztmalig geändert wurde es im Jahre 2006. Grundlegend ist vor allem die Tatsache, dass beim Zustandekommen eines Vertrags im Logistik- und Transportbereich stets zwei Parteien nötig sind. Dabei handelt es sich um den Absender und den Frachtführer. Diese gehen einen Logistikvertrag ein, der laut Gesetz keiner besonderen Form bedarf. In dem Dokument werden sowohl Rechte als auch Pflichten beider Positionen aufgenommen und der Zeitrahmen wird festgelegt. Im Allgemeinen sind alle gewerblichen Transporte den Rechtsgrundlagen unterworfen, es gibt jedoch Ausnahmen.
Insgesamt drei Regelungen wurden von der Bundesregierung erlassen. Sie beziehen sich allesamt auf das internationale Frachtrecht und sollen sicherstellen, dass die in Deutschland geltenden Gesetze mit der im Ausland herrschenden Rechtsprechung konform sind. Besonders wichtig ist dies, weil Transportunternehmen und Spediteure nicht ausschließlich auf nationaler, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene operieren. Die Regelungen betreffen den Güterverkehr auf der Straße, den Schienen und in der Luft. Wenn man einmal überlegt wie viele LKWs aus anderen Ländern man schon auf einer kurzen Autobahnfahrt zu sehen bekommt, so wird schnell klar, dass es auch international gültige Richtlinien und Gesetzte geben muss, die beispielsweise die Lenk- und Ruhezeiten und die Sicherung der Fracht betreffen.
Gesetzlich geregelt ist auch das Kenntlichmachen von Transporten, die eine gefährliche Ladung transportieren.  Ein Gefahrgut LKW ist zum Beispiel meist mit leicht verständlichen, international gültigen Bildern beklebt, die darüber Auskunft geben, ob der Laster eine ätzende, explosive, umweltbedenkliche oder giftige Ladung an Bord hat. Für diese Transporte gelten auch einige andere Bestimmungen, wie das Mitführen einer Augenspülflasche, die im Ernstfall das Verätzen der Augen verhindern soll.

Informationen zum Autor "walchner":

E-Mail: mk(at)frachtrecht.de
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