Von Abmahnungen und Unterwerfungserklärungen
Eingetragen von in RechtEtliche Internetnutzer mussten bereits die Erfahrung machen, dass dieses viel gepriesene neue Medium auch seine Tücken hat. So hat man schnell einen Rechtsverstoß begangen, wenn man sich nicht aus eigenem Antrieb rechtzeitig über die rechtlichen Gegebenheiten informiert. Im Nachhinein nützt es nämlich leider überhaupt nichts, Unwissenheit zu beteuern. Hat man erst einmal eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf oder eine der anderen sogenannten Abmahnkanzleien erhalten, gibt es nur noch wenig, was man dagegen tun kann. Das Sinnvollste ist es immer noch, sich möglichst unverzüglich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Abmahnung Tauschbörse, Ebay oder sonstiges handelt. Natürlich ist es ärgerlich, unwissentlich einen Fehler zu begehen und anschließend dafür bestraft zu werden. Es ist tatsächlich so, dass die notwendigen Informationen den Internetnutzern in Deutschland nur schwer zugänglich gemacht werden. Insgesamt herrscht hier eine andere rechtliche Lage als in den meisten anderen europäischen Ländern. So trägt hier der Abgemahnte alle anfallenden Kosten – auch die des gegnerischen Anwalts. Daher fehlt es den Abmahnanwälten natürlich nicht an Aufträgen. In anderen Ländern währenddessen werden derartige Bagatellverstöße kaum geahndet. So kommt es, dass das Verschicken von Mahnschreiben in Deutschland langsam aber sicher überhand nimmt und man inzwischen von einer wahren Abmahnwelle spricht. Hat man erst einmal eine Abmahnung bekommen, gibt es im Nachhinein nur wenig, was man dagegen tun kann. Keinesfalls sollte man die Unterlassungserklärung, die einer jeden Abmahnung beiliegt, einfach unterschreiben. Sie ist in den meisten Fällen sehr nachteilig formuliert und bindet den Betroffenen manchmal über mehrere Jahrzehnte. Lässt er sich während dieser Zeit ein erneutes Vergehen zuschulden kommen, droht ihm eine Gerichtsverhandlung. Passenderweise lautet der eigentliche Name eines solchen Schriftstücks „Unterwerfungserklärung“. In jedem Fall ist es wichtig, sich Hilfe bei Abmahnung zu suchen. Ein kompetenter Rechtsanwalt weiß, wie man sich am besten verhält. Des Weiteren kann er die Unterlassungserklärung zugunsten des Abgemahnten umformulieren.
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