Pauschalreise, was enthält das „Leistungspaket“?
Eingetragen von in Reisen & UrlaubGemeinsam mit Ihrer Familie sitzen Sie zu Hause und planen den nächsten Urlaub. Der Reisekatalog lockt Sie mit günstigen Individual- und Pauschalreisen in alle Länder der Welt. Nach langer Diskussion konnten Sie sich für eine Pauschalreise entscheiden und wollen nun wissen welche Leistungen Ihr Reiseveranstaltung in diesem „Leistungspaket“ erbringen muss.
Eine Pauschalreise ist eine Reise, in der Reiseveranstalter mehrere Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis organisiert und anbietet. Das heißt im Leistungspaket sind Anreise (inklusive Flughafentransfer), Übernachtung und Verpflegung (Halb- oder Vollpension oder all inklusive) enthalten. Des Weiteren können noch zusätzliche Leistungen, wie Ausflüge, Besichtigungen, Sport- und Kulturprogramme enthalten sein, die im Reiseangebot expliziert ausgewiesen werden. In Deutschland wird im Reisevertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 651a BGB) die Pauschalreise gesetzlich geregelt, das heißt das der Reiseveranstalter für alle Mängel (Unterkunft und Übernachtung, Verpflegung und Beförderung) während der gesamten Reise haftet. Er haftet für alle Minderungs- oder Schadensersatzansprüche.
Buchen Sie die Pauschalreise direkt über den Reiseveranstalter, ist er Ihr Vertragspartner und ihr alleiniger Ansprechpartner, wenn es um vertragliche Regelungen usw. geht. Der Reiseveranstalter, der die Pauschalreise plant, zusammenstellt und organisiert, benötigt Transportunternehmen, Hotels und Veranstalter, die die Ausflüge oder kulturelle Veranstaltungen gestalten, fungieren für ihn aus juristischer Sicht als „Erfüllungsgehilfen“, so dass Sie gegen diese während Ihrer Reise keinerlei Ansprüche und Forderungen stellen können – wie bereits gesagt, Ihr Ansprechpartner ist der Reiseveranstalter. Buchen Sie Ihre Pauschalreise über ein Reisebüro, vermittelt hingegen das Reisebüro „nur“ zwischen den Vertragspartnern, das heißt z. B. zwischen Ihnen und dem Urlaubshotel als Reiseveranstalter und haftet nur für Fehler aus dem Vertrag, wie zum Beispiel, wenn Ihr Flug falsch gebucht wurde. Beschwerden und Ansprüche, die Sie an as Reisebüro richten, muss das Reisebüro an den jeweiligen Veranstalter weiterleiten, der dann für Minderungs- oder Schadensersatzansprüche aus Ihrer Pauschalreise aufkommen muss. Da die gesetzliche Regelung der Pauschalreise innerhalb der Europäischen Union unterschiedlich gehandhabt wird, kann es mitunter zu Problemen bei der Durchsetzung bestimmter Schadensansprüchen im Ausland kommen.
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