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Wer kennt das nicht, dass man trotz des monatlichen Beitrages bei der gesetzlichen Krankenkasse zusätzlich anfallende Kosten von notwendigen medizinischen Behandlungen und Hilfsmitteln selbst tragen muss. Um dem zu entgegnen, ist es ratsam eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Durch Ergänzungstarife wird dem gesetzlich Versicherten die Möglichkeit geboten, die von seiner Krankenkasse nicht übernommenen Leistungen teilweise abzudecken. Dazu zählen zum Beispiel die Heilbehandlungen von Heilpraktikern, Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen), bei Auslandsaufenthalte der Rücktransport nach Unfall oder Todesfall, Medikamente und Vorsorgeuntersuchungen. Des Weiteren erlauben Optionstarife den Wechsel in die private Krankenversicherung, zu einem späteren Zeitpunkt ohne Gesundheitsprüfung, die bei Eintritt normal üblich ist.

Die gesetzliche Zahnversorgung sieht nur noch Festzuschüsse vor. Dieser Festzuschuss lässt sich sehr preiswert mit einer Zusatzversicherung verdoppeln. Zahnbehandlung bis zu 100 %, Kieferorthopädie und Zahnersatz bis 90 % nach Vorleistung der Krankenkasse sind möglich. Kronen, Brücken, Inlays und Implantate werden von vielen Tarifen erstattet. Immer mehr Menschen legen Wert auf Alternative Behandlungsmethoden. Viele Diagnose- und Therapieformen der Medizin, Naturheilverfahren stehen Ihnen mit einer Ergänzungsversicherung offen. Einige Versicherer bieten auch Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis sowie Homöopathie an. Mit einer Zusatzversicherung sind Sie nicht nur besser untergebracht, sondern genießen auch die Chefarztbehandlung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung der Ärzte bzw. bei einigen Tarifen auch darüber hinaus. Der Abschluss einer Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung soll möglichst frühzeitig erfolgen, denn der Beitrag richtet sich nach Ihrem Eintrittsalter und Ihrem Gesundheitszustand bei Eintritt in die Gesellschaft. Wir empfehlen Ihnen das Gespräch mit einem erfahrenen Versicherungsmakler, denn dieser vertritt nicht nur eine Gesellschaft sondern kann Ihnen mit Hilfe von Vergleichsprogrammen einen PKV Versicherungsvergleich bzw. eine Marktübersicht verschaffen und kennt die vielen unterschiedlichen Tarifangebote. Gern nimmt er sich für Sie Zeit und ermittelt Ihren Bedarf und zeigt Ihnen die Leistungsunterschiede auf.

Die Private Krankenversicherung bietet ihren Mitgliedern im Grundsatz die gleichen Leistungen an, die auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung zum Leistungsspektrum zählen. Also Arztbesuche, auch Zahnarztbehandlungen, Krankenhausaufenthalte, Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Impfungen usw. Der Unterschied liegt jedoch in den stellenweise deutlich höheren Erstattungen für medizinische Leistungen, die abrechnungsbedingt weit über das hinausgehen, was der Gesetzgeber den gesetzlich Versicherten zugesteht und in der Ausgestaltung der Leistungsdetails. So ist ein Krankenhausaufenthalt auch für einen gesetzlich Versicherten heute nicht mehr ohne täglich Zuzahlungen möglich, ein Krankenhaustagegeld wird im Standardtarif der GKV überhaupt nicht bezahlt, alle darüber hinausgehenden Leistungen sind nicht im Standardtarif der GKV abgesichert, sondern müssen in Form von Zusatzversicherungen – die freiwillig, jedoch kostenintensiv sind – zusätzlich zum gesetzlichen Versicherungsschutz gebucht werden können.

In der Privaten Krankenversicherung sind die genannten Leistungen im Regelfall bereits mit dem Tarif des Versicherers abgedeckt, zu oftmals günstigeren Beiträgen für die Versicherten im Vergleich zu den Gesetzlichen Krankenkassen. Auch höhere und früher einsetzende Leistungen im Krankheitsfall oder ein Aufenthalt im Krankenhaus sind bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung mit den Tarifen der PKV problemlos buchbar, mit dem Vorteil für den Versicherten, dass er seinen Versicherungsschutz aus einer Hand und von einem Anbieter erhält, statt sich mit den Versicherungsklauseln unterschiedlicher Anbieter auseinander zu setzen und ggf. durch die unterschiedlichen Versicherer nicht die optimalen Konditionen zu erhalten. Auch die Chefarztversorgung im Krankenhaus oder die Unterbringung im Einzel- oder Doppelzimmer ist in der Privaten Krankenversicherung als Wahl-Tarif enthalten, das ist kein Luxus, denn insbesondere bei längeren Krankenhausaufenthalten kann eine bessere Unterbringung einen deutlichen Zugewinn an Qualität bedeuten und den Heilungsprozess positiv beeinflussen.

Die Auswahl an privaten Krankenversicherungen ist riesig. Da ist man häufig verwirrt und weiß gar nicht so recht, was eigentlich für einen selbst in Frage kommt. Der Klassiker unter private Krankenversicherungen sind die Krankenversicherungen, die im Krankheitsfalle die Leistungen von Ärzten und Kliniken sowie die Kosten für vorbeugende Maßnahmen übernehmen, eben die privaten Krankenversicherungen, die sich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen in den Leistungen unterscheiden, allerdings aufgrund des Einkommens oder des Berufsstande nicht jedem zugänglich sind.

Daneben gibt es allerdings auch private Krankenversicherungen, die eine Zusatzversorgung in bestimmten Fällen absichern. Darunter fallen zum Beispiel Zahnzusatzversicherungen oder Krankentagegeldversicherungen. Sie können von jedem abgeschlossen werden. Gerade die Zahnzusatzversicherungen erfreuen sich im Bereich private Krankenversicherungen großer Beliebtheit, da die gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnersatz gerade mal die Hälfte der anfallenden Kosten übernimmt. Ein Zahnersatz kostet heute mehrere tausend Euro, das ist für viele unerschwinglich.

Private Krankenversicherungen können also sowohl einen Komplettschutz bieten als auch einen bestimmten Bereich abdecken. Private Krankenversicherungen sind keine Pflicht. Wer allerdings kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, sollte zum Schutze seiner Gesundheit zumindest eine Grundabsicherung vornehmen. Eine private Krankenversicherung gibt es ab etwa 100 Euro pro Monat. Zwar sind in dem Falle die Leistungen häufig sehr schmal bemessen, jedoch ist es im Ernstfall besser, wenigstens eine geringe Absicherung zu besitzen.

Ansonsten ist auf dem Gebiet private Krankenversicherungen alles machbar. Man kann sich eine Behandlung vom Chefarzt in der Klinik sichern und die Unterbringung im Einzelzimmer, man kann die Höhe des Krankentagegeldes variabel festlegen, man kann sich aussuchen, ob man Akupunktur in Anspruch nehmen möchte oder lieber der Schulmedizin vertraut oder auch beides – im Rahmen der privaten Krankenversicherung ist vieles möglich. Je mehr Leistung man haben möchte, um so höher wird der Beitrag. Man kann sich bei den privaten Krankenversicherungen sein individuelles Paket an Leistungen zusammenstellen und zahlt dafür einen entsprechenden Beitrag.

Die Klage fünf führender privater Krankenversicherungsgesellschaften gegen die Beschlüsse der Gesundheitsreform wurde abgewiesen. Geklagt hatten unter anderem Versicherungen, wie die Axa und Allianz, weil sie die Beschlüsse der Gesundheitsreform, speziell die Pflicht zur Einführung eines Basistarifs und die Verlängerung der Sperrfrist für rechtswidrig halten und dies gegen das Recht auf unternehmerische Freiheit verstoße. Das Gericht lies diese Klage nun zurück weisen. Begründet wurde duies damit, dass das Recht des Bürgers auf eine finanzierbare Krankenversicherung über dem Grundrecht der unternehmerischen Freiheit stehe. Doch was bedeutet diese Entscheidung für den Versicherten? Der nun geltende Basistarif der privaten Krankenversicherung bietet jedem Versicherten eine mit der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbaren Tarif an. Dies hat zur Folge, dass die PKV zukünftig nicht mehr berechtigt ist Antragssteller abzulehnen. Dies war in der Vergangenheit der Fall, wenn Antragsteller aufgrund von Alter oder Krankheit aus Sicht der Versicherung ein zu hohes finanzielles Risiko darstellen. Zukünftig ist die private Krankenversicherung verpflichtet dem Antragssteller mindestens den Basistarif zu gewähren. Dieser mit rund 470 € im Monat recht teure Tarif gilt auch für bereits privat Versicherte, ist jedoch aufgrund seiner Konditionen kaum attraktiv. Die beschlossene Verlängerung der Sperrfrist auf nun drei Jahre hat seitens des Gesetzgebers folgenden Hintergrund. Hiermit soll verhindert werden, dass Berufseinsteiger, die vorher in der Regel kostenlos gesetzlich familienversichert waren, dann in die meist günstigeren Tarife der privaten Krankenversicherung wechseln und somit als Beitragszahler der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung verloren gehen. So können Angestellte und Akademiker zukünftig nur noch in die private Krankenkasse wechseln, wenn sie drei aufeinander folgende Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Diese beträgt derzeit rund 48.000 € im Jahr.

Ab 1. Januar steigt der Beitrag auf 15,5% für alle gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch können die Monatsbeiträge der Krankenkassen weiterhin unterschiedlich ausfallen. Abhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden die einen noch Zusatzbeiträge verlangen, um ihre Kosten zu decken, währenddessen andere aus ihren Überschüssen monatliche Rückzahlungen leisten können. Denn Kassen, die gut wirtschaften und Geld übrig haben, können einen Betrag direkt an ihre Mitglieder ausschütten, währenddessen die anderen Zusatzbeiträge erheben könnten. Das ist im neuen Wettbewerbsstärkungsgesetz ausdrücklich vorgesehen. Als gesetzlich Krankenversicherter kann man sowieso die Kasse frei wählen. Mit dem neuen Sonderkündigungsrecht, das ab Januar 2009 gilt, wird dies sogar für diejenigen noch einfacher, deren Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bleiben zum größten Teil bei allen Kassen gleich. Die feinen Unterschiede finden sich etwa bei Leistungen für homöopathische Behandlungen, Naturheilverfahren oder auch psychotherapeutische Therapien. Ab Januar 2009 kommen auch auf freiwillig versicherte Selbständige Änderungen zu. Für sie fällt der Anspruch auf Krankengeld ersatzlos weg. In Zukunft kann diese Leistung nur noch über eine Zusatzversicherung gedeckt werden. Mit einer solchen Zusatzversicherung ist der freiwillig Versicherte jedoch 3 Jahre an diese Kasse gebunden und kann in dieser Zeit die Krankenkasse nicht wechseln. Auch die Private Krankenversicherung wird in die Gesundheitsreform einbezogen. Sie müssen ebenso wie die gesetzlichen Krankenkassen neuerdings alle Versicherungswilligen aufnehmen. Die private Krankenversicherung muss ab Januar 2009 den Basistarif anbieten, die je nach Alter und Geschlecht variieren, allerdings ohne vorherige Gesundheitsprüfung. Somit können alle freiwillig gesetzlich Krankenversicherten in diesen Tarif wechseln. Generell wird der Wechsel von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung jedoch erschwert. Künftig wird es nur noch möglich sein, wenn das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze für mindestens drei Jahre überschreitet.

Immer wieder bemängeln Experten, das Steuersystem in der Bundesrepublik Deutschland sei zu kompliziert. Durch eine Vielzahl an wohlgemeinten Ausnahmeregelungen sei es kaum mehr möglich, die Steuerlast eines jeden Steuerzahlers gerecht zu beurteilen. Insbesondere jene Steuerpflichtige, die es sich leisten können, einen Steuerberater zu beauftragen, und all jene Optionen zur Steuerereinsparung nutzen, die das Gesetz derzeit bietet, gehen zu lasten der schwächeren Steuerzahler, die vom aktuellen System nicht wirklich  profitieren. Insbesondere zu Wahlkampfzeiten machen Vorschläge, das Steuerrecht zu vereinfachen, die Runde und nicht selten gipfeln solche Gedanken in Vorstellungen wie der „Bierdeckel-Steuererklärung“, die der Bundestagsabgeordnete Friedrich Merz im Bundestagswahlkampf 2005 ins Gespräch gebracht hatte. Es sollte in jedem Falle kein Tabuthema sein, stets erneut abzuwägen, welche Ausgaben für den Steuerzahler weiterhin absetzbar bleiben sollen und welche diesbezüglichen Ideen möglicherweise im Verlauf der Zeit überflüssig geworden sind. So ist gegenwärtig die Pendlerpauschale, die den zurückgelegten Weg zum Arbeitsplatz als Steuermindernde Ausgabe anerkennt, insbesondere im Zusammenhang mit dem bayerischen Wahlkampf wieder zu einem beliebten politischen Streitthema geworden. Die Anrechnung der Krankenversicherung auf die Steuerlast der Versicherten wird vermutlich auch in Zukunft weniger dazu geeignet sein, die Wahlkämpfenden Gemüter zu erhitzen. Hier hat das Bundesverfassungsgericht am 14. März 2008 klar definiert, dass die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Krankenversicherung nicht nur weiterhin bestehen bleiben muss, sondern sogar ausgeweitet werden soll. Der Krankenversicherungsschutz zähle zum Existenzminimum eines jeden Bürgers und dürfe daher nicht steuerlich belastet werden. Insbesondere selbständig tätige Menschen, die einer PKV – einer privaten Krankenversicherung beigetreten sind, werden sich über diese Regelung besonders freuen.