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Wer kennt das nicht, dass man trotz des monatlichen Beitrages bei der gesetzlichen Krankenkasse zusätzlich anfallende Kosten von notwendigen medizinischen Behandlungen und Hilfsmitteln selbst tragen muss. Um dem zu entgegnen, ist es ratsam eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Durch Ergänzungstarife wird dem gesetzlich Versicherten die Möglichkeit geboten, die von seiner Krankenkasse nicht übernommenen Leistungen teilweise abzudecken. Dazu zählen zum Beispiel die Heilbehandlungen von Heilpraktikern, Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen), bei Auslandsaufenthalte der Rücktransport nach Unfall oder Todesfall, Medikamente und Vorsorgeuntersuchungen. Des Weiteren erlauben Optionstarife den Wechsel in die private Krankenversicherung, zu einem späteren Zeitpunkt ohne Gesundheitsprüfung, die bei Eintritt normal üblich ist.

Die gesetzliche Zahnversorgung sieht nur noch Festzuschüsse vor. Dieser Festzuschuss lässt sich sehr preiswert mit einer Zusatzversicherung verdoppeln. Zahnbehandlung bis zu 100 %, Kieferorthopädie und Zahnersatz bis 90 % nach Vorleistung der Krankenkasse sind möglich. Kronen, Brücken, Inlays und Implantate werden von vielen Tarifen erstattet. Immer mehr Menschen legen Wert auf Alternative Behandlungsmethoden. Viele Diagnose- und Therapieformen der Medizin, Naturheilverfahren stehen Ihnen mit einer Ergänzungsversicherung offen. Einige Versicherer bieten auch Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis sowie Homöopathie an. Mit einer Zusatzversicherung sind Sie nicht nur besser untergebracht, sondern genießen auch die Chefarztbehandlung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung der Ärzte bzw. bei einigen Tarifen auch darüber hinaus. Der Abschluss einer Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung soll möglichst frühzeitig erfolgen, denn der Beitrag richtet sich nach Ihrem Eintrittsalter und Ihrem Gesundheitszustand bei Eintritt in die Gesellschaft. Wir empfehlen Ihnen das Gespräch mit einem erfahrenen Versicherungsmakler, denn dieser vertritt nicht nur eine Gesellschaft sondern kann Ihnen mit Hilfe von Vergleichsprogrammen einen PKV Versicherungsvergleich bzw. eine Marktübersicht verschaffen und kennt die vielen unterschiedlichen Tarifangebote. Gern nimmt er sich für Sie Zeit und ermittelt Ihren Bedarf und zeigt Ihnen die Leistungsunterschiede auf.

Die Auswahl an privaten Krankenversicherungen ist riesig. Da ist man häufig verwirrt und weiß gar nicht so recht, was eigentlich für einen selbst in Frage kommt. Der Klassiker unter private Krankenversicherungen sind die Krankenversicherungen, die im Krankheitsfalle die Leistungen von Ärzten und Kliniken sowie die Kosten für vorbeugende Maßnahmen übernehmen, eben die privaten Krankenversicherungen, die sich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen in den Leistungen unterscheiden, allerdings aufgrund des Einkommens oder des Berufsstande nicht jedem zugänglich sind.

Daneben gibt es allerdings auch private Krankenversicherungen, die eine Zusatzversorgung in bestimmten Fällen absichern. Darunter fallen zum Beispiel Zahnzusatzversicherungen oder Krankentagegeldversicherungen. Sie können von jedem abgeschlossen werden. Gerade die Zahnzusatzversicherungen erfreuen sich im Bereich private Krankenversicherungen großer Beliebtheit, da die gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnersatz gerade mal die Hälfte der anfallenden Kosten übernimmt. Ein Zahnersatz kostet heute mehrere tausend Euro, das ist für viele unerschwinglich.

Private Krankenversicherungen können also sowohl einen Komplettschutz bieten als auch einen bestimmten Bereich abdecken. Private Krankenversicherungen sind keine Pflicht. Wer allerdings kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, sollte zum Schutze seiner Gesundheit zumindest eine Grundabsicherung vornehmen. Eine private Krankenversicherung gibt es ab etwa 100 Euro pro Monat. Zwar sind in dem Falle die Leistungen häufig sehr schmal bemessen, jedoch ist es im Ernstfall besser, wenigstens eine geringe Absicherung zu besitzen.

Ansonsten ist auf dem Gebiet private Krankenversicherungen alles machbar. Man kann sich eine Behandlung vom Chefarzt in der Klinik sichern und die Unterbringung im Einzelzimmer, man kann die Höhe des Krankentagegeldes variabel festlegen, man kann sich aussuchen, ob man Akupunktur in Anspruch nehmen möchte oder lieber der Schulmedizin vertraut oder auch beides – im Rahmen der privaten Krankenversicherung ist vieles möglich. Je mehr Leistung man haben möchte, um so höher wird der Beitrag. Man kann sich bei den privaten Krankenversicherungen sein individuelles Paket an Leistungen zusammenstellen und zahlt dafür einen entsprechenden Beitrag.

Die Klage fünf führender privater Krankenversicherungsgesellschaften gegen die Beschlüsse der Gesundheitsreform wurde abgewiesen. Geklagt hatten unter anderem Versicherungen, wie die Axa und Allianz, weil sie die Beschlüsse der Gesundheitsreform, speziell die Pflicht zur Einführung eines Basistarifs und die Verlängerung der Sperrfrist für rechtswidrig halten und dies gegen das Recht auf unternehmerische Freiheit verstoße. Das Gericht lies diese Klage nun zurück weisen. Begründet wurde duies damit, dass das Recht des Bürgers auf eine finanzierbare Krankenversicherung über dem Grundrecht der unternehmerischen Freiheit stehe. Doch was bedeutet diese Entscheidung für den Versicherten? Der nun geltende Basistarif der privaten Krankenversicherung bietet jedem Versicherten eine mit der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbaren Tarif an. Dies hat zur Folge, dass die PKV zukünftig nicht mehr berechtigt ist Antragssteller abzulehnen. Dies war in der Vergangenheit der Fall, wenn Antragsteller aufgrund von Alter oder Krankheit aus Sicht der Versicherung ein zu hohes finanzielles Risiko darstellen. Zukünftig ist die private Krankenversicherung verpflichtet dem Antragssteller mindestens den Basistarif zu gewähren. Dieser mit rund 470 € im Monat recht teure Tarif gilt auch für bereits privat Versicherte, ist jedoch aufgrund seiner Konditionen kaum attraktiv. Die beschlossene Verlängerung der Sperrfrist auf nun drei Jahre hat seitens des Gesetzgebers folgenden Hintergrund. Hiermit soll verhindert werden, dass Berufseinsteiger, die vorher in der Regel kostenlos gesetzlich familienversichert waren, dann in die meist günstigeren Tarife der privaten Krankenversicherung wechseln und somit als Beitragszahler der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung verloren gehen. So können Angestellte und Akademiker zukünftig nur noch in die private Krankenkasse wechseln, wenn sie drei aufeinander folgende Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Diese beträgt derzeit rund 48.000 € im Jahr.

Man fühlt sich nicht besonders nach dem Aufstehen , Kopf und Glieder Schmerzen. Was wird man jetzt tun. Zum Arzt gehen mit hoher Wahrscheinlichkeit. In dem Vorzimmer des Arztes muss der Obulus von 10 Euro entrichtet werden,  falls dieses  noch nicht für dieses Quartal geschehen ist.

Dann im Wartezimmer Platz nehmen und warten das man nach einem Aufruf zum Arzt vorgelassen wird. Dieser wird einem unter Umständen ,je nachdem wie und was  die Beschwerden sind etwas verschreiben. Und wer zahlt jetzt diesen Arztbesuch. ? Abrechnen wird der Herr in weiß mit der Krankenkasse des Versicherten. Bei Pflichtversicherten mir der Gesetzlichen Krankenversicherung. Was wäre jetzt wenn der Patient keiner Kasse angeschlossen wäre?

Wäre genau so schlimm wie ohne eine Berufsunfahigkeitsversicherung. Müsste er doch selber die Kosten tragen. Und das kann teuer werden. Je nachdem was man hat An einen Krankenhaus Aufenthalt sollte jetzt auch gedacht werden. Dieser dürfte noch teurer sein.

Es ist zu sehen das es ohne den Abschluss einer Krankenversicherung doch nicht geht. Bei den vielen Anbietern von Privaten und Gesetzlichen Krankenkassen ist es nicht so leicht die passende Kasse zu finden. Durch einen Krankenversicherung Vergleich lassen sich aktuelle Konditionen der verschiedenen Krankenversicherungen erfahren. Denn eine Krankenversicherung ist notwendig um nicht selber alle Kosten tragen zu müssen Dabei ist es unerheblich ob man sich einer Gesetzlichen oder Privaten Krankenkasse anschließt. Eine Krankenversicherung deckt jedenfalls die Kosten die ein Arzt oder Krankenhaus Besuch verursacht und ist deshalb notwendig.